Impfaktion der BH Steyr-Land

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Impfaktion 2024 der BH Steyr-Land:


Tisch


Einverständniserklärungen finden Sie unter: www.bh-steyr-land.gv.at - Impfungen/Einverständniserklärungen

Eingeladen sind:
a) Personen zur Grundimmunisierung: Die Impfung ist ab dem vollendeten 12. Lebensmonat möglich.
Sie besteht aus drei Teilimpfungen, wobei ein Impfschutz bereits nach zwei Teilimpfungen erreicht wird. 
Die beiden ersten Impfungen werden im Abstand von 4-6 Wochen und die dritte Teilimpfung nach 12 Monaten empfohlen.

b) Personen zur 3. Teilimpfung, die im Vorjahr die ersten beiden Teilimpfungen absolviert haben.

c) Personen zur 1. Auffrischungsimpfung, drei Jahre nach der vollständigen Grundimmunisierung.

d) Personen, die eine Auffrischungsimpfung nach der Grundimmunisierung erhalten haben und das 60. Lebensjahr noch nicht überschritten ist-
hier sind Auffrischungsimpfungen alle 5 Jahre vorgesehen.

e) Personen, die das 60. Lebensjahr überschritten haben - es wird die Auffrischung in 3-Jahresintervallen empfohlen.

Ein Kostenzuschuss durch den zuständigen Krankenversicherungsträger kann beantragt werden - Formulare werden nach der Impfung ausgehändigt.


Ein Screenshot eines Computers

Einverständniserklärungen und weiterführende Informationen finden Sie unter: www.bh-steyr-land.gv.at - Impfungen.

Für Fragen und Auskünfte ersuchen wir schon vor der Impfung mit dem Sanitätsdienst der BH Steyr-Land unter 07252/52361-71532, 71534 oder 71539 bzw. per Mail unter bh-se.post@ooe.gv.at Kontakt aufzunehmen.

14.02.2024