WAHLINFORMATION zur Europawahl am 09. Juni 2024

Wahlinfo

Am 09. Juni wird gewählt!


Wir möchten seitens der Gemeinde unsere Bürgerinnen und Bürger bei der bevorstehenden EU-Wahl optimal unterstützen. Deshalb wird Ihnen im Mai eine „Amtliche Wahlinformation – Europawahl 2024“ zugestellt. Achten Sie daher bei all der Papierflut, die anlässlich der Wahl bundesweit (an einen Haushalt) verschickt wird, besonders auf unsere Mitteilung (siehe Abbildung).

 

Diese ist mit Ihrem Namen personalisiert und beinhaltet einen Zahlencode für die Beantragung einer Wahlkarte im Internet, einen schriftlichen Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert sowie einen Strich-Code für die schnellere Abwicklung bei der Wahl selbst. 


Zur Wahl am 09. Juni im Wahllokal bringen Sie den personalisierten Abschnitt und einen amtlichen Lichtbildausweis mit. Damit erleichtern Sie die Wahlabwicklung, weil wir nicht mehr im Wählerverzeichnis suchen müssen. 


Wahlkartenantrag

Werden Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, dann beantragen Sie am besten eine Wahlkarte für die Briefwahl. Nutzen Sie dafür das Service in unserer „Amtlichen Wahlinformation“, weil dieses personalisiert ist. 
Sie haben drei Möglichkeiten:

 1.) Persönlich in der Gemeinde 
N E U a b 2 0 2 4 : Sie haben erstmalig nun auch die Möglichkeit mir Ihrer Wahlkarte - sofort und direkt  am Gemeindeamt Losenstein - in einer dafür am Amt vorbereiteten Wahlzelle, Ihre Stimme abzugeben. Es ist dann kein weiterer Postversand mehr notwendig. Wahlkarten werden ab Mitte Mai ausgestellt!
 2.) ODER schriftlich mit der beiliegenden personalisierten Anforderungskarte mit Rücksendekuvert,  
 3.) ODER elektronisch im Internet. Mit dem personalisierten Code auf unserer Wählerverständigungskarte in der „Amtliche Wahlinformation“ können Sie rund um die Uhr auf www.meinewahlkarte.at Ihre Wahlkarte beantragen (Achtung: Bei der Beantragung unbedingt alle Vornamen angeben; sonst erscheint ein Fehlermeldung!)


UNSERE TIPPS: Beantragen Sie Ihre Wahlkarte möglichst frühzeitig. Wahlkarten können nicht per Telefon beantragt werden! Der letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche und Online-Anträge ist der 05. Juni. Je nach Antragsart erfolgt die Zustellung zumeist mittels eingeschriebener Briefsendung auf Ihre angegebene Zustelladresse. Die Wahlkarte muss spätestens am 09. Juni 2024, 17 Uhr, bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangen. Sie haben weiters die Möglichkeit, die Wahlkarte am Wahltag bei jedem geöffneten Wahllokal oder bei jeder Bezirkswahlbehörde abzugeben.

 








02.05.2024